§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
d) Sollte ein Teilnehmer vom Tunier ausgeschlossen werden oder trotz gezahltem Eintrittsgeld nicht teilnehmen, so werden bereits entrichtete Beträge nicht erstattet. Im Einzelfall kann diese Regelung von den Veranstaltern ausser Kraft gesetzt werden.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.
a) Jeder Teilnehmer muß das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Es kann keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger übernommen werden. Sollten dennoch Minderjährige teilnehmen wollen, so muß für diese je eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein, oder zumindestens eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiter zur Teilnahme nötig ist.
d) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
e) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
f) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
g) Zu Beginn der Veranstaltung ist jeder Teilnehmer Verpflichtet sich beim Orga-Team zu melden um die Kenntnisnahme der AGB's schriftlich zu bestätigen. Sollte dieses nicht geschehen oder der Teilnehmer hat Einwände gegen Form und Inhalt der AGB's führt dieses zum Ausschlussvon der Veranstaltung!
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Der Genuss von Alkohol und legalen Tabakwaren ist während der Veranstaltung erlaubt.
e) Der Betrieb von Lautsprechern und Subwoovern ist erlaubt, solange der Verlauf der Veranstaltung nicht massiv gestört wird.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
j) Toiletten und ein Waschbecken stehen nun zur Verfügung
k) Schlafplätze können in geringer Zahl im Veranstaltungsraum zur Verfügung gestellt werden.
§4: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet, bis Sonntag 16.00 Uhr, an die Veranstalter zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Diebstahl und mutwilige Beschädigungen am Gebäude bzw. des Inventares werden angezeigt!
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
§5: Sollte einer dieser Paragraphen oder eine seiner Untergruppen gegen geltendes Recht verstossen, so ist nur die betroffene Untergruppe ungültig. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die übrigen AGB's!